Ratgeber · Autoverkauf Schweiz 2026

Auto abmelden Schweiz –
Strassenverkehrsamt, Ablauf & alle Kantone

Sie haben Ihr Auto verkauft oder möchten es stilllegen? Die Abmeldung beim kantonalen Strassenverkehrsamt ist Pflicht – aber einfacher als gedacht. Hier finden Sie den vollständigen Ablauf, alle nötigen Dokumente, die kantonalen Unterschiede und direkten Links zu allen 26 StVA.

✓ Alle 26 Kantone ✓ Kosten CHF 0–50 ✓ Online, per Post oder am Schalter ✓ Aktualisiert 2026
autopact.ch  ·  Aktualisiert Juni 2026  ·  Lesezeit ca. 7 Minuten
✅ Kurzantwort – für eilige Leser

Wie meldet man ein Auto in der Schweiz ab?

  1. Fahrzeugausweis (Original) beim kantonalen Strassenverkehrsamt einreichen
  2. Per Post, online (je nach Kanton) oder persönlich am Schalter
  3. Das StVA annulliert den Fahrzeugausweis – Sie erhalten ihn zurück
  4. Kontrollschilder: innerhalb von 14 Tagen zurückgeben oder deponieren, falls kein neues Fahrzeug
  5. Kosten: CHF 0 bis ca. CHF 50, je nach Kanton
  6. Nach Annullierung: Fahrzeug darf nur noch bis Mitternacht desselben Tages gefahren werden

Die Abmeldung eines Fahrzeugs – in der Schweiz offiziell «Annullierung des Fahrzeugausweises» genannt – ist ein Pflichtschritt beim Autoverkauf, bei der Stilllegung oder Entsorgung. Solange das Fahrzeug angemeldet bleibt, zahlen Sie als Halter Motorfahrzeugsteuer und Versicherungsprämien weiter. Die gute Nachricht: In vielen Kantonen ist die Abmeldung gratis, dauert wenige Minuten und kann per Post erledigt werden.

«Wer die Abmeldung vergisst, bleibt rechtlich Fahrzeughalter – und haftet für Schäden, die mit dem verkauften Auto verursacht werden.»

Schritt-für-Schritt: So läuft die Abmeldung ab

1
Fahrzeugausweis bereithalten

Sie benötigen den Original-Fahrzeugausweis des Fahrzeugs (nicht eine Kopie). Dieser befindet sich beim Fahrzeug – übergeben Sie ihn nicht vorher an den Käufer, bevor Sie die Annullierung eingeleitet haben.

2
Abmeldeweg wählen: Post, Online oder Schalter

Die meisten Kantone akzeptieren die Abmeldung per Post (Fahrzeugausweis einsenden mit kurzer Notiz «Zur Annullierung»). Immer mehr Kantone bieten auch Online-Annullierung an. Persönlich am Schalter ist überall möglich, aber mit Wartezeiten zu rechnen.

3
StVA annulliert den Fahrzeugausweis

Das Strassenverkehrsamt stempelt den Fahrzeugausweis als «ungültig» und sendet ihn Ihnen zurück – per Post oder direkt am Schalter. Dieser annullierte Ausweis muss beim Verkauf dem neuen Halter übergeben werden.

4
Kontrollschilder abgeben oder deponieren

Falls Sie innerhalb von 14 Tagen kein neues Fahrzeug anmelden, müssen Sie die Kontrollschilder (Nummernschilder) beim StVA abgeben oder deponieren lassen. Die Schilder gehören in der Schweiz Ihnen persönlich – nicht dem Fahrzeug. Sie können dieselbe Nummer beim nächsten Fahrzeug behalten.

5
Annullierten Ausweis an den Käufer übergeben

Beim Verkauf händigen Sie dem Käufer den annullierten Fahrzeugausweis aus. Er braucht diesen, um das Fahrzeug in seinem Kanton neu anzumelden. Ohne annullierten Ausweis kann keine Ummeldung stattfinden.

6
Bestätigung aufbewahren

Bewahren Sie eine Kopie des annullierten Fahrzeugausweises sowie den Kaufvertrag mindestens 5 Jahre auf. So schützen Sie sich, falls später Ansprüche oder Bussen auftauchen, die sich auf das Fahrzeug beziehen.

⚠️ Wichtig: Nach Annullierung des Fahrzeugausweises darf das Fahrzeug nur noch bis Mitternacht desselben Tages auf öffentlichen Strassen gefahren werden. Die Kontrollschilder behalten noch 14 Tage Gültigkeit für eine allfällige Ummeldung auf ein neues Fahrzeug – dürfen aber nicht mit dem abgemeldeten Fahrzeug genutzt werden.

Welche Dokumente brauchen Sie?

Die Abmeldung ist in der Schweiz bewusst unkompliziert gehalten. Sie brauchen sehr wenig:

💡 Spezialfall – Eintrag «Halterwechsel verboten» (Code 178): Bei geleasten Fahrzeugen trägt das StVA Code 178 im Fahrzeugausweis ein. Vor einem Verkauf muss dieser Eintrag durch den Leasingnehmer mit einem speziellen Formular gelöscht werden. Ohne Löschung kann das Fahrzeug nicht umgemeldet werden.

Kosten der Abmeldung – kantonale Übersicht

Die Abmeldung (Annullierung des Fahrzeugausweises) ist in vielen Kantonen komplett kostenlos. Einige Kantone erheben eine kleine Bearbeitungsgebühr. Die Kosten für Deponierung der Kontrollschilder (falls Sie diese reservieren möchten) kommen allenfalls noch dazu.

Leistung Kosten Bemerkung
Annullierung Fahrzeugausweis Kostenlos in den meisten Kantonen Einige Kantone bis CHF 20 Bearbeitungsgebühr
Kontrollschilder abgeben (Vernichtung) Kostenlos Schilder werden kostenfrei vernichtet
Kontrollschilder deponieren (1 Jahr reservieren) CHF 20–50 Je nach Kanton; ermöglicht Wiederverwendung der Nummer
Rückerstattung Motorfahrzeugsteuer Anteilig zurück Ab Deponierungsdatum der Schilder, nicht ab Annullierung
Rückerstattung Versicherungsprämie Anteilig zurück Automatisch ab Schilderrückgabe oder Ummeldung des Halters
✅ Gut zu wissen: Bereits bezahlte Motorfahrzeugsteuer wird Ihnen anteilig zurückerstattet – aber erst ab dem Zeitpunkt, an dem Sie die Kontrollschilder deponieren oder zurückgeben, nicht bereits bei Annullierung des Fahrzeugausweises. Geben Sie die Schilder also möglichst bald zurück.

Ihr Kanton: Direkter Link zum Strassenverkehrsamt

Wählen Sie Ihren Kanton, um sofort zu erfahren, wie die Abmeldung dort funktioniert und direkt zum richtigen StVA zu gelangen.

🗺️ Kanton-Finder – Direkt zum richtigen StVA

Alle 26 Kantone mit Online-Status, Kosten und offiziellem Link

Kosten Annullierung
Online möglich?
Per Post möglich?
Schilder deponieren

Zum offiziellen StVA →

Wichtige Fristen und was bei Versäumnis passiert

Frist Was gilt Konsequenz bei Versäumnis
Bis Mitternacht des Annullierungstages Fahrzeug darf noch gefahren werden Danach: Fahren ohne gültige Zulassung – Busse und Versicherungsrisiko
14 Tage nach Annullierung Kontrollschilder abgeben oder deponieren (falls kein neues Fahrzeug) Motorfahrzeugsteuer läuft weiter; Versicherung nicht automatisch beendet
14 Tage nach Kauf (als Käufer) Fahrzeug auf neuen Halter ummelden Haftungslücke; altes Kennzeichen verliert Gültigkeit
4 Arbeitstage vor MFK-Termin Annullierung muss erfolgt sein, damit Prüftermin kostenlos gestrichen wird Prüftermin wird trotzdem verrechnet
⚠️ Achtung als Verkäufer: Solange Sie den Fahrzeugausweis nicht annullieren lassen, bleiben Sie rechtlich Fahrzeughalter. Das bedeutet: Verursacht der Käufer nach dem Verkauf mit dem Auto einen Schaden – ohne dass Sie abgemeldet haben – können behördliche Schreiben weiterhin an Sie gehen. Im schlimmsten Fall werden Sie für Bussen oder Steuern zur Verantwortung gezogen.

Abmeldung je nach Situation

🤝

Sie verkaufen das Fahrzeug privat

Sie annullieren den Fahrzeugausweis beim StVA und übergeben ihn zusammen mit dem Kaufvertrag an den Käufer. Die Kontrollschilder nehmen Sie mit – sie gehören Ihnen. Der Käufer meldet das Fahrzeug mit dem annullierten Ausweis in seinem Kanton neu an.

🏪

Sie geben das Fahrzeug beim Händler in Zahlung

In der Regel übernimmt der Händler die Abmeldung. Klären Sie das aber explizit und halten Sie es schriftlich fest. Übergeben Sie dem Händler den Fahrzeugausweis erst, wenn Zahlung und Kaufvertrag erledigt sind.

🏖️

Vorübergehende Stilllegung (z.B. Winterpause)

Sie annullieren den Fahrzeugausweis und deponieren die Kontrollschilder beim StVA. Ab diesem Datum läuft keine Motorfahrzeugsteuer und keine Haftpflichtversicherung mehr. Sie können das Fahrzeug später mit denselben Schildern wieder in Betrieb nehmen.

🔧

Fahrzeug ist Totalschaden / wird verschrottet

Melden Sie das Fahrzeug ab und übergeben Sie es einem anerkannten Verwertungsbetrieb. Dieser stellt Ihnen eine Verwertungsbestätigung aus. Die Kontrollschilder geben Sie zurück oder vernichten lassen. Bewahren Sie die Bestätigung auf.

Was passiert mit den Kontrollschildern?

Ein wichtiger Unterschied zur EU: In der Schweiz gehören die Kontrollschilder (Nummernschilder) dem Halter – nicht dem Fahrzeug. Das hat praktische Konsequenzen:

💡 Tipp: Transportieren Sie die Kontrollschilder nach der Abmeldung ohne Rahmen und sauber. Viele Kantone verlangen, dass die Schilder in einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden – beschädigte Schilder können zu Zusatzkosten führen.

Versicherung und Motorfahrzeugsteuer nach Abmeldung

Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung des verkauften Fahrzeugs geht beim Verkauf für 14 Tage auf den neuen Halter über. In dieser Zeit kann der Käufer entscheiden, ob er die bestehende Versicherung übernimmt oder eine eigene abschliesst. Gibt er die Schilder zurück oder meldet das Fahrzeug um, endet die Übertragung. Als Verkäufer erhalten Sie die anteilige Prämie für den nicht verbrauchten Zeitraum zurück.

Kaskoversicherung

Die Kaskoversicherung endet automatisch mit dem Tag des Halterwechsels. Sie wird nicht auf den Käufer übertragen. Bereits bezahlte Prämien werden anteilig zurückerstattet. Der neue Halter muss eine eigene Kaskoversicherung abschliessen, wenn er eine möchte.

Motorfahrzeugsteuer

Die Steuer läuft weiter, bis Sie die Kontrollschilder beim StVA deponieren oder abgeben. Erst ab diesem Datum wird die anteilige Rückerstattung berechnet – nicht ab dem Verkaufstag oder dem Annullierungsdatum des Fahrzeugausweises. Deshalb gilt: Schilder so bald wie möglich zurückgeben.

FAQ: Auto abmelden Schweiz

Ja, das ist möglich. Im Kaufvertrag können Sie festhalten, dass der Käufer die Annullierung des Fahrzeugausweises beim StVA erledigt. In diesem Fall übergeben Sie ihm den Original-Fahrzeugausweis vor der Abmeldung. Empfehlenswert ist aber, dass der Verkäufer die Annullierung selbst vornimmt – so haben Sie die Kontrolle darüber, dass Ihre Haltereigenschaft wirklich beendet wird.
Solange der Fahrzeugausweis nicht annulliert ist, bleiben Sie rechtlich Fahrzeughalter. Bussen, Steuerforderungen oder Fahrzeugprüfungseinladungen können weiterhin an Sie gerichtet werden. Im schlimmsten Fall werden Sie für Schäden in Haft genommen, die mit dem Fahrzeug nach dem Verkauf verursacht wurden. Holen Sie die Abmeldung so schnell wie möglich nach.
Nein. Die Abmeldung muss beim Strassenverkehrsamt desjenigen Kantons erfolgen, in dem das Fahrzeug zugelassen ist (also in dem Kanton, dessen Kontrollschilder das Fahrzeug trägt). Das ist der Kanton Ihres Wohnsitzes als Halter.
Am Schalter: wenige Minuten (plus allfällige Wartezeit). Per Post: 3–7 Werktage bis Sie den annullierten Ausweis zurückerhalten. Online: Je nach Kanton sofortige Bestätigung oder ebenfalls 1–3 Tage. Planen Sie beim Verkauf genug Zeit ein – der Käufer kann das Fahrzeug erst ummelden, wenn er den annullierten Ausweis hat.
«Abmeldung» ist der Oberbegriff. Beim Verkauf oder Verschrotten wird der Fahrzeugausweis dauerhaft annulliert. Bei der vorübergehenden «Stilllegung» (z.B. für den Winter) deponieren Sie die Kontrollschilder beim StVA – der Fahrzeugausweis bleibt gültig, das Fahrzeug darf aber nicht gefahren werden. Sie sparen damit Steuern und Prämien für die Standzeit.
Nein. Kontrollschilder sind kantonal und können nicht in einen anderen Kanton mitgenommen werden. Bei einem Kantonswechsel müssen Sie beim alten Kanton abmelden, die alten Schilder zurückgeben und beim neuen Kanton neue Schilder beantragen. Die Nummer wird nicht übernommen.
Melden Sie den Verlust dem StVA. In der Regel können Sie einen Ersatz-Fahrzeugausweis beantragen, was mit einer Gebühr und kurzer Wartezeit verbunden ist. Ohne gültigen Fahrzeugausweis kann keine Annullierung vorgenommen werden. Wenden Sie sich direkt an Ihr kantonales StVA für das genaue Vorgehen.

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