Die Schweiz ist kein Mitglied des EU-Zollgebiets. Das macht den Fahrzeugexport etwas aufwändiger als innerhalb der EU — aber keineswegs kompliziert, wenn man die richtigen Schritte kennt. Ob Sie Ihr Auto an einen deutschen Käufer verkaufen, ins Ausland auswandern oder ein Fahrzeug verschrotten wollen: Die Grundregeln sind immer dieselben.
Wann ist ein Export nötig – und wann nicht?
Vorab müssen zwei grundlegend verschiedene Situationen unterschieden werden:
| Situation | Zollformalitäten? | Was Sie tun müssen |
|---|---|---|
| Fahrzeug verlässt die Schweiz dauerhaft Verkauf an Ausländer, Auswanderung, Verschrottung im Ausland |
Ja – Pflicht | Fahrzeugausweis annullieren, Zollanmeldung BAZG, Grenzformalitäten |
| Fahrzeug fährt vorübergehend ins Ausland Ferien, Dienstreise, kurzer Besuch – Schweizer Schilder gültig |
Nein – formlos | Fahrzeuge mit gültigen Schweizer Kontrollschildern können ohne Zollpapiere formlos ins Ausland verbracht werden. |
Schritt-für-Schritt: Der komplette Export-Ablauf
Schliessen Sie mit dem ausländischen Käufer einen schriftlichen Kaufvertrag ab — auf Deutsch oder in der Sprache des Käufers. Der Vertrag ist ein Pflichtdokument an der Zollgrenze. Nutzen Sie unsere kostenlose Kaufvertrags-Vorlage auf autopact.ch.
Begeben Sie sich zum kantonalen Strassenverkehrsamt, um Ihre Kontrollschilder zurückzugeben und den annullierten Fahrzeugausweis abzuholen — Sie benötigen ihn beim Zoll. Die Annullierung ist in den meisten Kantonen kostenlos und kann per Post oder online erfolgen.
Die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs zu kündigen — die Annullierung der Schilder löst in den meisten Kantonen automatisch die Kündigung aus. Prüfen Sie das mit Ihrer Versicherung und fordern Sie die anteilige Prämienrückerstattung.
Die Zollanmeldung erfolgt über das Passar-System des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG). Sie können die Anmeldung selbst über die kostenlose Webanwendung des BAZG vornehmen oder einen Spediteur oder Zollagenten beauftragen — empfohlen, wenn Sie mit dem Verfahren nicht vertraut sind.
Am Zoll vorzulegende Dokumente: Fahrzeugausweis (auch wenn annulliert), Identitätsausweis, Kaufvertrag (falls das Fahrzeug verkauft wurde) und der Ursprungsnachweis des Fahrzeugs (falls für eine Zollfreiheit im Zielland verlangt).
Beim ersten Zollamt der EU muss das Fahrzeug zur Einfuhr angemeldet werden. Wenn das Fahrzeug beispielsweise über Österreich nach Deutschland gebracht wird, muss die Zollanmeldung bereits in Österreich erfolgen. Beachten Sie die Öffnungszeiten der Grenzzollämter.
Bewahren Sie die validierte Ausfuhrdeklaration sorgfältig auf. Sie dient als Nachweis, dass das Fahrzeug die Schweiz tatsächlich verlassen hat — dies kann für steuerliche oder versicherungsrechtliche Fragen erforderlich sein.
BAZG-Zollanmeldung: So funktioniert das Passar-System
Das frühere e-dec Export System des BAZG wurde durch das neue System Passar im Rahmen des Transformationsprojekts DaziT abgelöst und per 31.12.2025 eingestellt. Für Privatpersonen gilt: Die Anmeldung für den Export ist über das BAZG-Portal kostenlos möglich.
So funktioniert die Zollanmeldung für Privatpersonen
- Online über bazg.admin.ch: Kostenlose Webanwendung; für einfache Exporte (ein Fahrzeug, Privatperson) gut geeignet
- Über einen Spediteur / Zollagenten: Empfohlen bei komplexen Fällen (Leasing, Export in Nicht-EU-Länder, gewerblicher Verkauf). Kosten: CHF 100–300
- Direkt am Grenzzollamt: Möglich, aber zeitaufwändig – und nicht alle Zollstellen sind für Handelswaren zuständig. Öffnungszeiten vorab prüfen!
EUR.1 – Ursprungsnachweis für Zollfreiheit in der EU
Um in der EU Zollfreiheit zu geniessen, muss der Schweizer Exporteur einen Ursprungsnachweis (Formular EUR.1 oder Ursprungserklärung auf der Rechnung) vorlegen. Das EUR.1-Formular gilt für Fahrzeuge mit nachgewiesenem EU/Schweizer-Ursprung (d.h. in Europa hergestellt). Fahrzeuge aus Japan, USA oder anderen Nicht-EU-Ländern haben in der Regel keinen Anspruch auf Zollfreiheit beim EU-Import.
Welche Dokumente brauchen Sie?
| Dokument | Pflicht? | Woher? |
|---|---|---|
| Fahrzeugausweis (annulliert) | Pflicht | Kantonales StVA nach Annullierung |
| Identitätsausweis / Pass | Pflicht | Ihr eigener Ausweis |
| Kaufvertrag | Pflicht | Selbst erstellen; Vorlage auf autopact.ch |
| BAZG Ausfuhrdeklaration (Passar) | Pflicht | bazg.admin.ch (kostenlos online) |
| EUR.1 Ursprungsnachweis | Für EU-Zollfreiheit | Zuständiges Zollamt oder BAZG |
| Zustimmung Leasinggesellschaft | Nur bei Leasing | Schriftlich bei Ihrer Leasinggesellschaft anfragen |
| Serviceheft & MFK-Protokoll | Empfohlen | Erhöht Vertrauen und Erlös beim ausländischen Käufer |
| Batterie-Gesundheitsbericht (E-Auto) | Empfohlen | Markenwerkstatt; stärkt Kaufentscheid |
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Wann lohnt sich der Export wirklich?
Nicht jedes Fahrzeug eignet sich gleich gut für den Export. Diese Faktoren entscheiden, ob Sie im Ausland mehr erzielen als in der Schweiz:
| Fahrzeugtyp | Export-Potenzial | Beste Zielregion | Begründung |
|---|---|---|---|
| Hochwertige deutsche Marken BMW, Mercedes, Audi, VW | ★★★★★ Sehr hoch | Osteuropa, Naher Osten | Schweizer Servicehistorie = starkes Verkaufsargument; hohe Nachfrage |
| Japanische Marken Toyota, Honda, Subaru | ★★★★☆ Hoch | Afrika, Naher Osten | Bekannte Zuverlässigkeit, gute Ersatzteilversorgung weltweit |
| Nutzfahrzeuge & Pick-ups | ★★★★★ Sehr hoch | Afrika, Zentralasien | Arbeitstiere gesucht; Schweizer Zustand weit über Marktdurchschnitt |
| Unfallfahrzeuge / Defekte | ★★★☆☆ Mittel | Osteuropa, Türkei | Werkstätten kaufen für Teile oder Reparatur und Weiterverkauf |
| Elektrofahrzeuge | ★★★☆☆ Mittel | Deutschland, Niederlande | Ladeinfrastruktur muss im Zielland vorhanden sein; Batterie-SoH kritisch |
| Alte Benziner über 15 Jahre | ★★☆☆☆ Gering (EU) | Ausserhalb EU | EU-Importnormen (Euro 4+) machen Einfuhr alter Fahrzeuge teuer oder unmöglich |
Sonderfälle: Unfall, Leasing, Elektro
Unfallfahrzeuge exportieren
Der Export von Unfallfahrzeugen oder Fahrzeugen, die zur Verschrottung bestimmt sind, unterliegt spezifischen Umweltvorschriften. Das Fahrzeug darf nicht als gefährlicher Abfall im Sinne des Basler Übereinkommens gelten. Erkundigen Sie sich beim BAZG, bevor Sie ein stark beschädigtes Fahrzeug exportieren. Für leicht beschädigte, noch fahrtüchtige Unfallwagen ist der Export dagegen problemlos möglich.
Leasingfahrzeuge exportieren
Wenn Ihr Fahrzeug geleast ist, müssen Sie vor dem Export die schriftliche Zustimmung der Leasinggesellschaft einholen. Der Leasingvertrag verbietet in der Regel den Export ohne vorherige Genehmigung. Ohne diese Zustimmung ist der Export nicht legal. Beantragen Sie die Genehmigung rechtzeitig — die Leasinggesellschaft hat bis zu 30 Tage Antwortfrist.
Als Umzugsgut exportieren
Wenn Sie die Schweiz verlassen, um sich im Ausland niederzulassen, und Ihr Fahrzeug als Umzugsgut mitnehmen, können Sie in bestimmten EU-Ländern eine Zollbefreiung erhalten, sofern Sie nachweisen: Sie haben das Fahrzeug in der Schweiz mindestens 6 Monate genutzt, Sie verlegen Ihren Hauptwohnsitz in das Bestimmungsland, und Sie verkaufen das Fahrzeug nicht innerhalb von 12 Monaten nach der Einfuhr.
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