Kostenlose Vorlage · Autoverkauf Schweiz

Auto Kaufvertrag Schweiz –
Kostenlos ausfüllen & drucken 2026

Der einzige Kaufvertrag, den Sie für den privaten Autoverkauf in der Schweiz brauchen: Direkt online ausfüllen, ausdrucken und fertig. Rechtssicher nach Schweizer Obligationenrecht (OR Art. 184 ff.) – ohne Anwalt, ohne Kosten.

✓ Kostenlos & ohne Registrierung ✓ Nach OR Art. 184 ff. geprüft ✓ Direkt druckbar ✓ Für Privatverkäufe geeignet
autopact.ch  ·  Aktualisiert Juni 2026  ·  Lesezeit ca. 8 Minuten
✅ Kurzantwort

Was muss ein Auto Kaufvertrag in der Schweiz enthalten?

  1. Vollständige Angaben zu Käufer und Verkäufer (Name, Adresse, Ausweisnummer)
  2. Genaue Fahrzeugdaten (Marke, Modell, Fahrgestellnummer, Kilometerstand)
  3. Kaufpreis in CHF (in Zahlen und Worten) sowie Zahlungsmodalitäten
  4. Übergabedatum und -ort
  5. Auflistung aller übergebenen Schlüssel, Dokumente und Zubehör
  6. Angaben zu bekannten Mängeln und Unfallschäden
  7. Gewährleistungsausschluss (bei Privatverkauf empfohlen)
  8. Eigenhändige Unterschriften beider Parteien (2 Exemplare)

Ein schriftlicher Kaufvertrag ist beim privaten Autoverkauf in der Schweiz zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben – das Schweizer Obligationenrecht sieht für Kaufverträge grundsätzlich Formfreiheit vor. Aber: Wer ohne Vertrag verkauft, hat bei Streitigkeiten über Preis, Zustand oder Mängel schlicht nichts in der Hand. Ein vollständiger Kaufvertrag schützt beide Seiten – und verhindert, dass der Verkäufer Monate nach dem Verkauf noch für Mängel haftbar gemacht wird.

Rechtliche Grundlage: Kaufverträge in der Schweiz richten sich nach dem Obligationenrecht (OR), Art. 184 ff. Darin heisst es: «Durch den Kaufvertrag verpflichten sich der Verkäufer, dem Käufer den Kaufgegenstand zu übergeben und ihm das Eigentum daran zu verschaffen, und der Käufer, dem Verkäufer den Kaufpreis zu bezahlen.» Eine notarielle Beglaubigung ist beim Autoverkauf nicht erforderlich.
«Wer ohne schriftlichen Kaufvertrag verkauft, verkauft auf Vertrauen. Wer mit Vertrag verkauft, verkauft auf Sicherheit – für beide Seiten.»

Kaufvertrag direkt online ausfüllen & drucken

Füllen Sie die Felder unten aus. Der Vertrag wird direkt auf dieser Seite erstellt. Klicken Sie anschliessend auf «Drucken / Als PDF speichern» – fertig. Kein Download, keine Registrierung notwendig.

📄 Kaufvertrag – Fahrzeug

Füllen Sie alle Felder aus und drucken Sie den Vertrag.

K A U F V E R T R A G

für ein Motorfahrzeug zwischen Privatpersonen · Schweizerisches Recht (OR Art. 184 ff.)

1 Verkäufer/in
2 Käufer/in
3 Fahrzeugdaten
4 Kaufpreis & Zahlung
5 Fahrzeugübergabe
6 Fahrzeugzustand & bekannte Mängel

Unfallfreiheit:

7 Gewährleistung
Das Fahrzeug wird im gegenwärtigen Zustand («wie gesehen und gefahren») verkauft. Jegliche Gewährleistung durch den Verkäufer wird, soweit gesetzlich zulässig, ausdrücklich ausgeschlossen – insbesondere Wandelung, Minderung und Ersatz. Ausgenommen von diesem Ausschluss sind Mängel, die der Verkäufer arglistig verschwiegen hat oder deren Abwesenheit vom Verkäufer ausdrücklich zugesichert wurde. Eine allfällig noch laufende Werksgarantie wird, sofern übertragbar, an den Käufer abgetreten.

Diese Standardklausel entspricht dem üblichen Vorgehen beim Privatverkauf in der Schweiz (OR Art. 199).

8 Fahrzeugausweis & Abmeldung
Der Fahrzeugausweis wird dem Käufer bei Übergabe ausgehändigt. Die Annullierung bzw. Ummeldung beim zuständigen kantonalen Strassenverkehrsamt (StVA) erfolgt durch:
9 Anzuwendendes Recht & Gerichtsstand
Auf diesen Kaufvertrag ist schweizerisches Recht anwendbar. Als Gerichtsstand gilt der Wohnsitz des Beklagten. Für den Fall, dass eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam ist, tritt an ihre Stelle die entsprechende gesetzliche Regelung. Die übrigen Bestimmungen bleiben wirksam.
10 Ort, Datum & Unterschriften

Unterschrift Verkäufer/in



Name: ___________________________

Unterschrift Käufer/in



Name: ___________________________

Dieser Vertrag wird in zwei gleichlautenden Exemplaren ausgefertigt. Jede Partei erhält ein Exemplar.

✅ So drucken Sie den Vertrag: Klicken Sie auf «Drucken / PDF speichern» oben im Vertragsbereich. Wählen Sie in Ihrem Browser «Als PDF speichern», um eine digitale Kopie zu erhalten, oder drucken Sie direkt auf Papier. Füllen Sie anschliessend Datum und Unterschriften handschriftlich ein.

Pflichtangaben: Was muss im Vertrag stehen?

Das Schweizer Obligationenrecht schreibt keine bestimmte Form vor – aber bestimmte Inhalte sind entscheidend dafür, dass der Vertrag beide Parteien wirklich schützt. Folgende Angaben sind unverzichtbar:

⚠️ Wichtig: Zubehör immer einzeln aufführen. Das Schweizer Obligationenrecht (OR Art. 197/205) hält fest: Nur Eigenschaften und Zubehör, die ausdrücklich im Kaufvertrag oder im Inserat genannt sind, gelten als zugesichert. Wer die Winterräder vergisst aufzulisten, hat keinen Anspruch darauf – auch wenn sie mündlich vereinbart wurden.

Gewährleistung & Haftung: Was gilt in der Schweiz?

Die Gewährleistung ist beim privaten Autoverkauf das heikelste Thema. Viele Verkäufer wissen nicht, was sie wirklich schulden – und was sie ausschliessen können.

Die gesetzliche Ausgangslage (ohne Ausschluss)

Ohne expliziten Gewährleistungsausschluss im Vertrag gilt nach OR Art. 210 eine zweijährige Gewährleistungspflicht. Der Käufer kann bei Mängeln, die bereits bei Übergabe vorhanden waren, Preisminderung oder – bei schwerwiegenden Mängeln – sogar die Rückabwicklung des Kaufs verlangen. Der Käufer muss den Mangel nach Entdeckung unverzüglich (innert 2–3 Tagen) per Einschreiben rügen.

Gewährleistungsausschluss beim Privatverkauf

Bei Privatverkäufen ist es üblich und rechtlich zulässig, die Gewährleistung vollständig auszuschliessen. Der Käufer kauft das Fahrzeug dann «wie gesehen und gefahren» – er kann für bekannte oder bei Besichtigung erkennbare Mängel keine Ansprüche geltend machen.

💡 Der Ausschluss gilt aber nicht für arglistig verschwiegene Mängel. Wer einen Mangel kennt und ihn bewusst verschweigt, haftet trotz Ausschlussklausel. Tragen Sie deshalb alle bekannten Defekte transparent in den Vertrag ein – das schützt Sie.

Was ist «arglistige Täuschung»?

Arglistige Täuschung liegt vor, wenn der Verkäufer einen Mangel kennt und ihn aktiv verschweigt oder falsche Angaben macht. Beispiele:

⚠️ Strafrechtliche Konsequenzen: Arglistige Täuschung ist nicht nur zivilrechtlich relevant – sie kann auch strafrechtlich als Betrug (StGB Art. 146) verfolgt werden. Im Zweifelsfall: lieber zu viel angeben als zu wenig.

So füllen Sie den Kaufvertrag korrekt aus

1
Identität des Käufers vor Unterschrift prüfen

Verlangen Sie Ausweis oder Pass, prüfen Sie das Dokument und notieren Sie die ID-Nummer im Vertrag. Machen Sie idealerweise eine Fotokopie. Nur so können Sie die Person im Streitfall eindeutig identifizieren.

2
Fahrgestellnummer (VIN) direkt am Fahrzeug ablesen

Die Fahrgestellnummer steht im Fahrzeugausweis und ist physisch am Fahrzeug eingraviert (meist unter der Windschutzscheibe oder am Türrahmen). Tragen Sie exakt dieselbe Nummer ein – kein Zeichen darf abweichen.

3
Kilometerstand im Beisein des Käufers ablesen

Lesen Sie den Kilometerstand direkt vom Tacho ab und halten Sie ihn im Vertrag fest. Halten Sie den Moment idealerweise per Foto fest. Falsche Kilometerangaben sind strafbar.

4
Kaufpreis in Zahlen und Worten eintragen

Tragen Sie den Betrag sowohl als Zahl (z.B. 18'500) als auch ausgeschrieben in Worten ein (z.B. «achtzehntausendfünfhundert Schweizerfranken»). Das verhindert spätere Unklarheiten oder Manipulationen.

5
Alle Mängel und Schäden schriftlich aufführen

Gehen Sie das Fahrzeug systematisch durch: aussen, innen, unter der Motorhaube. Jede Delle, jeder Kratzer, jede bekannte technische Schwäche gehört in den Vertrag. Was drinsteht, kann später nicht gegen Sie verwendet werden.

6
Zwei Exemplare unterzeichnen – je eines pro Partei

Drucken Sie den Vertrag zweimal aus. Beide Parteien unterschreiben beide Exemplare. Jede Seite bekommt ein Original. Halten Sie Ihr Exemplar mindestens 5 Jahre aufbewahrt.

Häufige Fehler beim Kaufvertrag

FAQ: Kaufvertrag Auto Schweiz

Ja. Das Schweizer Obligationenrecht sieht Formfreiheit für Kaufverträge vor – ein mündlich geschlossener Kauf ist rechtlich verbindlich. Das Problem: Ohne schriftlichen Vertrag ist es bei Streitigkeiten unmöglich zu beweisen, was genau vereinbart wurde. Deshalb sollten Sie immer einen schriftlichen Vertrag erstellen.
Nein. Beim Autoverkauf in der Schweiz ist keine notarielle Beglaubigung erforderlich. Ein einfacher schriftlicher Vertrag mit den Unterschriften beider Parteien genügt vollständig. Einen Anwalt brauchen Sie ebenfalls nicht.
Beim privaten Autoverkauf in der Schweiz gibt es kein gesetzliches Rücktrittsrecht wie bei Online-Käufen (kein 14-Tage-Widerrufsrecht). Ein Rücktritt ist nur möglich, wenn der Verkäufer wichtige Mängel arglistig verschwiegen hat oder zugesicherte Eigenschaften fehlen. Wurde ein Gewährleistungsausschluss vereinbart, ist der Spielraum für Rücktritte sehr eng.
Als Verkäufer können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn der Käufer den vereinbarten Kaufpreis nicht bezahlt (OR Art. 214). Wichtig: Übergeben Sie Schlüssel und Fahrzeugpapiere erst nach vollständiger Zahlung. Wer das Auto bereits übergeben hat, kann nur noch auf dem Rechtsweg vorgehen. Am sichersten: Überweisung vor Übergabe oder Barzahlung Zug um Zug.
Wenn der Gewährleistungsausschluss klar und ausdrücklich im Vertrag steht, gilt er für alle Mängel, die der Verkäufer nicht kannte. Für arglistig verschwiegene Mängel oder falsch zugesicherte Eigenschaften gilt der Ausschluss jedoch nicht – hier haftet der Verkäufer trotzdem. Deshalb: lieber alle bekannten Mängel transparent angeben.
Der Fahrzeugausweis muss beim zuständigen kantonalen Strassenverkehrsamt (StVA) annulliert werden. Das erledigt in der Regel der Verkäufer – kann aber auch per Post oder durch den Käufer erfolgen. Nach Annullierung darf das Fahrzeug nur noch bis Mitternacht desselben Tages fahren. Halten Sie im Vertrag fest, wer die Annullierung vornimmt.
Es gibt keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht für Privatpersonen. Empfohlen werden mindestens 5 Jahre – das entspricht der Verjährungsfrist für Forderungen aus Kaufverträgen. Bewahren Sie idealerweise auch eine digitale Kopie auf.
AutoPact Team
Über den Autor

AutoPact Redaktion

Das Team von AutoPact verfügt über langjährige Erfahrung im Autoankauf, Fahrzeugexport und Gebrauchtwagenhandel in der Schweiz. Unsere Ratgeber basieren auf praktischer Erfahrung sowie den aktuellen gesetzlichen Anforderungen rund um den Autoverkauf.

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